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Tätigkeitsbereich der Kommunalpolizei (inkl. Stadtwache)

2. August 2019

Unsere Kleine Anfrage nach § 23 Geschäftsordnung Stadtverordnetenversammlung von Sabine Heilmann wurde von der Stadt beantwortet

Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Heilmann, 
Ihre Kleine Anfrage vom 02.08.2019 beantworte ich wie folgt: 

Frage 1: 
Da es seit März 2019 in der Wilhelminenstraße das Serviceangebot der Stadtwache für Bürgerinnen und Bürger gibt, frage ich wie folgt: 
a. Wie viele und welche Anzeigen, Beschwerden sowie Hinweise sind seit der Zeit eingegangen und bearbeitet worden, und wie viele Bürgerinnen und Bürger besuchen die Stadtwache im Durchschnitt täglich?  

Antwort: 
Eine Gesamtanzahl der Besuche/Anzeigen/Beschwerden in der Stadtwache lässt sich nicht nennen.
Die Einträge im Diensttagebuch der Stadtwache liegen derzeit bei 90 – 120 Einträgen im Monat.
Thematisch gleiche Anfragen oder Beschwerde (aggressive Bettler, rücksichtslose Radfahrer usw.) werden allerdings nicht doppelt erfasst. 

b. Wie viele Mängel und Schäden im Straßenbild wurden in diesem Zeitraum gemeldet?  

Antwort: 
Das ist nicht nachvollziehbar. Beschwerden über bauliche Mängel im öffentlichen Verkehrsraum werden an das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt weitergemeldet.   

c. Wann wird es neue Schichtdienstpläne geben, die eine Vor-Ort-Präsenz der Stadtwache bis 22 Uhr ermöglichen?  

Antwort: 
Neue Arbeitszeiten bzw. eine neue Aufteilung der Schichtdienste bei der Kommunalpolizei sind in Abstimmung mit den zuständigen Stellen. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten der Stadtwache bis 22 Uhr wird als nicht sinnvoll erachtet und ist nicht geplant.  

d. Inwieweit hat sich durch die Stadtwache die Sicherheit in der Innenstadt verbessert? Kann das belegt werden?  

Antwort: 
Eine Erhöhung der Sicherheit ist nicht belegbar. Wichtig für das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger ist es, einen Ansprechpartner vor Ort zu haben. Auch kurzfristige Hilfe oder eine sichere Anlaufstelle bei akuten Problemen sind wichtige Eckpfeiler bei der Erhöhung der Sicherheit in der Innenstadt. Entsprechende Rückmeldungen der Besucherinnen und Besucher bestätigen dies.  

Frage 2: 
Seitens des Ordnungsdezernenten wurde ein neues Konzept für den Bereich der Kommunalpolizei in Aussicht gestellt. Wann wird das Konzept präsentiert, welche Inhalte wird es haben, und worin
liegen die Vorteile?  

Antwort: 
Wichtige Punkte des neuen Konzeptes sind u.a. die Aufteilung der Kommunalpolizei in verschiedene Tätigkeitsbereiche. Es wird Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben, die ausschließlich mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs beauftragt sind. Dies ermöglicht bei gemeinsamen Streifen mit den privaten Überwachungskräften die Einleitung von Abschleppvorgängen und eine deutlich effektivere

Überwachung. Das neue Konzept befindet sich in der Schlussphase der Planung und wird baldmöglichst präsentiert werden.  

Frage 3: 
Im Folgenden frage ich nach den Einsatzbereichen der Kommunalpolizei im letzten Jahr: 
a. Welchen Umfang hat der personelle Einsatz der Kommunalpolizei, und wie hoch sind die resultierenden finanziellen Einnahmen im Tätigkeitsbereich „Überwachung des fließenden Verkehrs“?

Antwort: 
Nach Plan versehen 7 Bedienstete ihren Dienst bei der Dienstgruppe „Technische Verkehrsüberwachung“. Um eine möglichst optimale Ausnutzung der technischen Geräte zu gewährleisten, unterstützen Bedienstete der anderen Dienstgruppen nach Bedarf. Die Einnahmen aus dem Bedarf der Geschwindigkeitsüberwachung lagen im Jahr 2018 bei knapp 600.000,- Euro.  

b. Wie ist der Umfang des personellen Einsatzes der Kommunalpolizei im präventiven und repressiven Bereich, und was sind die Tätigkeitsbereiche?

Antwort: 
Eine Unterscheidung, ob ein Einsatz der Kommunalpolizei dem präventiven oder repressiven Bereich zuzuordnen ist, findet nicht statt und wäre auch nicht zielführend. 

c. In welchem Umfang und in welchen Tätigkeitsbereichen wurden Drittangestellte („Security“) eingesetzt?  

Antwort: 
Im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs werden 6 Beschäftigte nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingesetzt. 

d. Da Bedienstete der Kommunalpolizei im Rahmen ihrer Aufgabenstellung zum Teil auch Befugnisse von Polizisten nach HSOG wahrnehmen, frage ich, welche Fortbildungen / Lehrgänge regelmäßig absolviert wurden / werden?  

Antwort: 
Zur Wahrnehmung der Aufgabenstellung absolvieren die Bediensteten beim Hessischen Verwaltungsschulverband (HVSV) den Sonderlehrgang zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamten.
Danach sind die Bediensteten gehalten, die vom HVSV angebotenen Fortbildungsmöglichkeiten zu nutzen. Darüber hinaus werden weitere, in Kooperation mit der Polizei, angebotene Fortbildungsmöglichkeiten verpflichtend genutzt wie z.B. die Ausbildung zum Führen eines Fahrzeugs unter Verwendung von Sondersignalen (Blaulicht). 

Frage 4: 
In welchem Gebäude wird die Kommunalpolizei nach dem notwendigen Auszug aus der Grafenstraße untergebracht werden?  

Antwort: 
Die Unterbringung der Kommunalpolizei ist für das Gebäude Mina-Rees-Straße 12 im Erdgeschoss vorgesehen.  


Mit freundlichen Grüßen 
Rafael Reißer 
Bürgermeister